Wer bezahlt die Umschulung zur ZFA?

Die ZFA-Umschulung kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein bezahlen. Beschäftigte nutzen § 82 SGB III. So beantragen Sie es.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Eine Umschulung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden.

Kurze Antwort

Die Umschulung zur ZFA bezahlt häufig die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Voraussetzung ist eine AZAV-zugelassene Maßnahme. Wenn Sie beschäftigt sind, kann eine Förderung nach § 82 SGB III, dem Qualifizierungschancengesetz, in Frage kommen. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klärt Ihre Beratung im Einzelfall.

Gut zu wissen

Seit 2025 ist bei der Förderung beruflicher Weiterbildung für Menschen im Bürgergeld-Bezug in vielen Fällen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wer in Ihrem Fall den Bildungsgutschein ausstellt.

Welche Förderwege gibt es?

Für eine Umschulung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten gibt es zwei wichtige Förderwege. Welcher passt, hängt von Ihrer aktuellen Situation ab:

  • Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Für Menschen, die arbeitslos oder arbeitssuchend sind. Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
  • Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III: Für Menschen, die beschäftigt sind und sich weiterqualifizieren möchten. Hier wird die Förderung gemeinsam mit dem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit geklärt.

In beiden Fällen gilt: Die Maßnahme muss nach AZAV zugelassen sein. Das ist ein Prüfsiegel für Bildungsträger und Kurse, die öffentlich gefördert werden dürfen.

Wann bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Den Bildungsgutschein vergibt Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Es gibt keinen automatischen Anspruch. Entscheidend ist, ob die Umschulung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Da Praxen vielerorts Fachkräfte suchen, ist das bei der ZFA ein gutes Argument. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie unter Bekomme ich einen Bildungsgutschein für die ZFA-Umschulung?

Was gilt, wenn ich noch arbeite?

Auch wer einen Job hat, kann gefördert werden. Das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III ermöglicht Beschäftigten eine Weiterbildung mit Unterstützung der Agentur für Arbeit. Wie die Kosten aufgeteilt werden, hängt unter anderem von der Größe des Betriebs ab. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber und dann mit der Agentur für Arbeit.

Damit die Förderung klappt, brauchen Sie in der Regel Informationen zur Maßnahme. Dazu gehören zum Beispiel der Bildungsträger, die Dauer und die AZAV-Zulassung. Viele Träger stellen diese Unterlagen auf Nachfrage bereit. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto leichter kann Ihre Beratung entscheiden.

Was ist mit meinem Lebensunterhalt?

Die Förderung deckt die Kosten der Maßnahme. Für den Lebensunterhalt kann je nach Situation Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Bürgergeld weiterlaufen. Das muss im Einzelfall geklärt werden. Einzelheiten finden Sie unter Bekomme ich während der Umschulung Geld? Wie die Umschulung selbst abläuft, erklärt Wie funktioniert eine Umschulung zur ZFA?

Wichtig

Beantragen Sie die Förderung immer, bevor die Umschulung beginnt. Eine nachträgliche Förderung ist in der Regel nicht möglich.

Bleiben Sie hartnäckig, aber freundlich. Wenn Ihr erster Antrag nicht durchgeht, fragen Sie nach den Gründen. Manchmal fehlen nur einzelne Angaben. Sie können auch fragen, welche Voraussetzungen Sie noch erfüllen müssen. Eine Umschulung ist eine Investition in Ihre Zukunft, die sich gut begründen lässt.

Nächste Schritte

  1. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
  2. Suchen Sie sich einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger, zum Beispiel Care-er aus Berlin. Die ZFA-Ausbildung dort ist bei Erfüllung der Voraussetzungen zu 100 % förderfähig.
  3. Bringen Sie die Unterlagen des Trägers zum Termin mit, damit Ihre Beratung die Maßnahme prüfen kann.

Häufige Fragen

Muss ich bei einer geförderten Umschulung etwas selbst zahlen?

Bei voller Förderung werden die Maßnahmekosten übernommen. Was genau übernommen wird, klärt Ihre Beratung im Einzelfall.

Was bedeutet AZAV-zugelassen?

Das bedeutet, dass Bildungsträger und Maßnahme geprüft wurden und über Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz gefördert werden dürfen.

Wer bezahlt die Umschulung zur ZFA? Förderung erklärt